Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Stichtag ist der 10. März 2024.
Im Vergleich zur Kirchenvorstandswahl 2018 gibt es zahlreiche Neuerungen:
Ab 16: Kandidieren für den Kirchenvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt.
Ab 14: Wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Brief oder online: Gewählt werden kann per Brief oder online. Die Unterlagen hierfür werden an alle Wahlberechtigten zentral von der Landeskirche Hannovers versandt. Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Bei Briefwahl muss der Briefwahlumschlag spätestens am 10. März 2024 in der Gemeinde vorliegen. Ob eine zusätzliche Urnenwahl in der St. Nikolai-Kirchengemeinde stattfinden wird, muss noch vom Kirchenvorstand entschieden werden.
Minimum 3: Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands liegt bei drei Personen, die zu wählen sind. Die Entscheidung über die vorläufige Zahl der zu Wählenden für den neuen Kirchenvorstand trifft der Kirchenvorstand bei einer der nächsten Sitzungen.
Wahlvorschläge können jederzeit bis zum 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Bis Ende Oktober wird der Wahlaufsatz mit der finalen Liste der Kandidierenden beschlossen und die endgültige Zahl der zu Wählenden festgesetzt. Weitere Mitglieder können nach der Wahl berufen werden; auf Berufungen kann aber auch komplett verzichtet werden.
Den gemeinsamen Gottesdienst an Himmelfahrt für alle Gemeinden im verbundenen Pfarramt Münstedt, Oberg und Groß Ilsede haben wir vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Münstedt gefeiert.
Am Ostersonntag ab 5:30 haben wir in der gut besuchten Kirche, begleitet durch unser wunderbares Musikteam, die Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus gefeiert.